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Lot 3001 - A172 Gemälde Alter Meister - Freitag, 27. März 2015, 15.00 Uhr

NERI DI BICCI

(1418 Florenz 1492)
Christi Himmelfahrt. Um 1475–80.
Tempera und Goldgrund auf Holz.
95 × 57 cm.

Provenienz:
- Sammlung Barons of Petre, Essex, wohl 19. Jh. (gemäss rückseitigem Wappen auf rotem Siegelwachs).
- Schweizer oder deutscher Kunsthandel, frühes 20. Jh. (gemäss rückseitiger Abbildung).
- Schweizer Privatsammlung.

Einer Zuweisung an Neri di Bicci dieser in starken Farben gehaltenen, prächtig erhaltenen Tafel kann nichts entgegengestellt werden. Tatsächlich handelt es sich hier um ein typisches Werk des sehr produktiven Florentiner Malers Neri di Bicci, des letzten Sprösslings einer berühmten Florentinischen Malerdynastie seit Lorenzo di Bicci (ca. 1350-1427). Der beinahe unveränderte Malstil des Künstlers blieb zeitlebens stark geprägt von der mittelalterlichen Goldgrundmalerei seiner Vorväter Lorenzo di Bicci (ca. 1350-1427) und Bicci di Lorenzo (1373-1452), jedoch nicht ohne ansatzweise klassische Versatzstücke in seine Bilder einzubauen oder in seltenen Fällen wie im 1460 gemalten Verkündigungsbild im Konvento von Certomodo in Poppi auch ganze Raumkonzepte. Seine Bildwelt blieb aber stets ein bunter irrealer Kosmos, wo sich die himmlischen Wunder zwischen Himmel und Erde abspielen. Die kunsthistorische Bedeutung Neri di Biccis liegt besonders in den Aufzeichnungen in seinen (im Archiv der Uffizien gelagerten) Tagebüchern. Sie sind von grundlegender Bedeutung für die damalige Kunstproduktion, denn sie geben unmittelbaren Aufschluss über den Alltag und die Produktionsweise einer Künstlerwerkstatt im Florenz der Renaissance (siehe Santi, Bruno (Hg.): Neri di Bicci, Le ricordanze, 10 marzo 1453 -24 aprile 1475, Pisa 1976). Aus diesen Aufzeichnungen entnehmen wir auch, dass Neri di Bicci wohl wegen seiner soliden technischen Fähigkeiten ein gefragter Ausbilder war, bei dem sich unter anderen Francesco Botticini, Giusto d'Andrea und Cosimo Rosselli, Autor einer hier ebenfalls zum Verkauf angebotenen Tafel (Los 3006) zeitweise ausbilden liessen. Letzterer sollte später gar zu jener Malerelite aufsteigen, die nach Rom berufen wurde, um die Sixtina zu freskieren (1481/82).

Stilkritische Überlegungen und der Umstand, dass das hier angebotene Tafelbild mit der Himmelfahrt Christi nicht in Neri di Biccis Aufzeichnungen zwischen 1453 und April 1475 figuriert, sind klare Hinweise dafür, dass dieses in seinem Spätwerk nach 1475 zuzurechnen ist. Dies wird auch bestätigt durch die dinglich als dreidimensionale Scheiben aufgefassten goldenen Heiligenscheine, die sich in seinem Spätwerk im 8. Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts ähnlich vorfinden. Dieser Trend zu allerdings noch naiv anmutenden Naturalismen ist auch im köstlichen Detail des auf dem zentralen Felsplateau zwei dunkle Fusstapfen hinterlassenden Schattenwurfs der Füsse des zum Himmel fahrenden Christus zu erkennen. Stilistisch schliesst sich vorliegendes Bild an Werke wie das ehemals in der Brüsseler Sammlung van Gelder befindliche Tafelbild mit der Anbetung des Kindes oder die beiden am 8. Juli 2004 bei Sotheby's in London verkauften Tabernakel Flügel, deren Datierung wohl gleich wie unsere Tafel in die Jahre zwischen 1475-80 anzusetzen ist.

Neri di Bicci war ein technisch wie kommerziell versierter Maler, der sich den jeweiligen Auftraggeber flexibel anzupassen wusste. Wenn es darum ging einen urbanen Auftrag in Florenz zu erledigen, wie um 1455, in der Vallombrosaner Kirche Santa Trinità in Florenz das ganz nach dem Kunstempfinden der Renaissance gestaltete Fresko zu Ehren des Giovanni Gualberto, war Neri durchaus befähigt nach den modernen Prinzipien der florentinischen Renaissance zu gestalten, doch seine Hauptklientele blieben meist Ordenskirchen und Private in den ländlichen Gegenden um Florenz, für die er fromme Bilder nach der hergebrachten Ästhetik der farbenfrohen Goldgrundmalerei des Mittelalters schuf.

Wir danken Prof. Dr. Gaudenz Freuler für die Unterstützung bei der Katalogisierung dieses Gemäldes.

CHF 60 000 / 80 000 | (€ 61 860 / 82 470)

Verkauft für CHF 78 000 (inkl. Aufgeld)
Angaben ohne Gewähr