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Lot 129 - A196 Books & Autographs - Wednesday, 24. March 2021, 02.00 PM

RECHT -

Constitutio Criminalis Theresiana oder der Römisch-Kaiserl. [...] Majestät Mariä Theresiä Erzherzogin zu Oesterreich peinliche Gerichtsordnung. Mit 30 teils blattgrossen (davon 3 gefalteten) Kupfertafeln. ANGEBUNDEN: Artikel von der Zauberey, Hexerey, Wahrsagerey und dergleichen.
Wien, Trattner, 1769. Folio. [8] Bll., 282, LVI S. [9] Bll. Restaurierter Ganzleder d. Z. unter Verwendung der alten Decken (Rücken erneuert, Ecken ergänzt).

Lipperheide Pi 7 - Stubenrauch 651 - Giese 957 - Hayn/G. V, 451. - Die letzte in Österreich erschienene Strafrechtsverordnung mit Anwendung der Folter. Erst am 2. Januar 1776 erfolgte die Aufhebung der Tortur, 1787 wurde die "Theresiana" durch die sog. "Josephina" ausser Kraft gesetzt. - Im Textteil werden die Strafen und ihre genaue Durchführung festlegt, der Bildteil illustriert die diversen Praktiken und das jeweils nötige Werkzeug. Dazu gehörten Todesstrafen wie die Hinrichtung durch Verbrennen, Schwert oder Strang ebenso wie Leibstrafen, z. B. durch Auspeitschen oder Verstümmeln. - Wie fast immer ohne die beiden amtlichen Anhänge "Geheime Anmerkungen" u. "Instruction ... für alle Criminal-Richter", stattdessen hinten angebunden ein "Artikel von der Zauberey, Hexerey, Wahrsagerey und dergleichen". Der am 5. November 1766 publizierte Erlass stellte die Gesetzgebung in Bezug auf Hexerei und Zauberei auf neue Grundlagen, die die bisher gängige Praxis außer Kraft setzten und Hexenprozesse nahezu unmöglich machte. Hexerei wurde zwar nicht vollends angezweifelt jedoch sehr in Zweifel gezogen und nur angenommen werden dürfe "wo die Vermuthung Statt hat, dass eine erwiesene Unthat, welche nach dem Laufe der Natur von einem Menschen für sich selbst nicht hat bewerkstelligt werden können, mit bedungener Zuthuung und Beistand des Satans aus Verhängniss Gottes geschehen sei." - Gleichmässig gebräunt, nur gelgentlich schwach braun- und fingerfleckig. Anhang alt aufgezogen. - Alte hs. Besitzvermerke auf Vorsätzen.


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